PLESERSMÜHLE

 

Nach zwei weiteren Wegbiegungen stehen wir vor der PLESERSMÜHLE, die als letzte Mühle im gesamten Schrumpftal unter dem Müller Paul Port aus Metternich und seiner Ehefrau Christel geb. Pleser noch bis 1985 in Betrieb war.

Allerdings wurde hier schon längst nicht mehr nur der Bach als Antriebskraft genutzt, sondern bereits seit 1932 zusätzlich Stromanschluß verwendet. Davor war es ein Naftalin - Motor der als Antrieb mit eingesetzt war. Er wurde mit festen Stoffen, ähnlich der Briketts, bestückt. Zur besseren Wassernutzung ( hohe Fallhöhe ) war übrigens schon ab 1912 eine Turbine eingebaut worden.

Vor der Familie Port führten die Eltern bzw. Schwiegereltern Josef Pleser und Maria geb. Comes, die aus Alken stammte, die Mühle. Sie brachten das Mehl seit 1936 etwa sogar mit einem Lastwagen an die Kunden! Das war natürlich eine Errungenschaft, die keine der übrigen Mühlen nachvollziehen konnte.

Besonders herausstellen möchte ich an dieser Stelle den Müller Johann Pleser wegen dessen " guter Taten " während des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit ( etwa von 1939 bis 1948 ). Ihm wird nachgesagt, daß er so manche Bittende, die der Hunger plagte, immer wieder mit Mehl versorgt habe. Die mildtätige Handlungsweise war in der damaligen Zeit, wie vielen noch bekannt sein dürfte, nicht nur eine mutige sondern auch eine strafbare Tat, die bei Bekanntwerden oftmals von den Behörden erbarmungslos geahndet wurde. Gott sei Dank blieb ihm und seiner Familie eine solche Strafe erspart!

Sowohl Pleser wie auch die Eheleute Port, die jetzigen Eigentümer, nutzten bzw. nutzen das Anwesen auch heute noch im Rahmen der von ihnen betriebenen Landwirtschaft.

1855, 1878 und 1885 werden die Eheleute Johann Bleser ( der Familienname wird öfter auch mit B geschrieben ) und Frau Katharina geb. Wey hier als Müller genannt. Bei der Zählung von 1890 ist es dann die Witwe Johann Pleser. Als deren Nachfolger werden 1895 der Sohn Peter Pleser und seine Frau Katharina geb. Manderscheid, eine Hatzenporterin, erwähnt. In ihrer Zeit sind die Gebäude instandgesetzt bzw. neu erstellt worden. Damals wurde auch das neben dem Gebäude stehende und dem Hl. Wendelinus gewidmete Kapellchen errichtet. Eine im Stein eingemeißelte Inschrift lautet: " 1894 P. Pleser ".

 

Die Wendelinuskapelle

 

Er und seine Ehefrau waren wiederum die Eltern des anfangs genannten Josef Pleser. 1907 bewohnten drei Personen die Plesersmühle.

Aus den nachgewiesenen Eigentumsverhältnissen ergibt sich eindeutig, daß diese Mehlmühle über 130 Jahre von der Familie Pleser/Port betrieben wurde.

Die Mühle hat, wie viele der vorgenannten Mühlen auch, eine große Tradition nachzuweisen. Sie war, wie es auf der vom jetzigen Eigentümer angebrachten Haustafel zu lesen ist, einst ebenfalls eine der kurfürstlichen Erblehen - Mühlen.

So belehnte erstmals der Erzbischof Werner zu Trier mit Datum vom 28. März 1418 das Dorf Hatzenport mit dieser Mühle nebst Zubehör auf ewige Zeiten.

Er war als Werner III. von Falkenstein ein Großneffe des Erzbischofs Kuno von Falkenstein (1320 - 1388 ), der auch als Erzbischof sein Vorgänger war. Beide sind übrigens in St. Kastor, der Koblenzer Basilika, beerdigt worden..

Nach der getroffenen Auflage waren jährlich 9 Malter Roggen als sogenannter Zins zu leisten und die Mühle, die wohl in schlechtem Zustand war, neu aufzubauen.

 

Plesersmühle ( Foto von 1984 )

 

Unter dem Datum vom 30. Juli 1756 erneuerte Erzbischof Johann Phillip diese Erblehnung zugunsten der Gemeinde, das tat auch Erzbischof Clemens Wenzeslaus letztmalig am 01. Juli 1768.

Es handelt sich hier um die in alten Unterlagen so oft genannte Hatzenporter Gemeindsmühle ( Gemeindemühle ), dieser Name ist zwischenzeitlich auch am Gebäude angebracht worden!

Später hieß sie dann über viele Jahre die " Hommer - Mühle ". Diese wurde 1767 für 20 Jahre an Matthes Räser und dessen Schwester, die Witwe von Johann Hommer verpachtet.

Nach Ablauf dieser Zeit war Matthes Räser weiterhin für 10 Jahre bis 1797 Pächter, gemeinsam mit seiner Frau Catharina. Als er dann jedoch vorzeitig verstarb und seine Witwe den Paulus Hommer aus Güls heiratete, setzte die Gemeinde diesen unter dem 28. September 1791 als neuen Pächter ein. Am 13. Dezember 1797 erhielt Paulus Hommer einen neuen Pachtvertrag, und zwar auf 20 Jahre bis Martini

( Martinstag, 11. November ) 1818. Es folgte dann auf 9 Jahre Johann Adam Hommer, dessen Pachtvertrag aber weiter lief bis 1838.

Damals waren an einen Lehrer Berkenheier zu Hatzenport jährlich zwei Thaler und 15 Groschen in bar und Roggenmehl zu leisten. Diese Verpflichtung sollte die Gemeinde später auch beim Verkauf der Mühle 1838 mit übernehmen.

Hierzu bedarf es folgender ergänzender Bemerkungen. Johann Adam Hommer, der die Mühle ab 1818 gepachtet hatte, stellte unter dem 30.12.1826 an die Gemeinde Hatzenport den Antrag auf eine langjährige Erbpacht der Mühle und Instandsetzung der Gebäude, die baufällig und kaum mehr bewohnbar seien. Letzteres wäre schon bei seiner ersten Besitznahme so gewesen. Außerdem, damit wollte er wohl seinen Wunsch für die zeitliche Pachtverlängerung besonders kundtun, sei diese Mühle schon lange von seinen Vorfahren gepachtet und genutzt worden.

Der Antrag mußte dem Bürgermeister Heckmann in Münstermaifeld, dem zuständigen Amt für Hatzenport, zur Prüfung vorgelegt werden. Dort holte man Gutachten von Bausachverständigen ein, die dem Schöffenrat ( ehrenamtliche Mitglieder und ein hauptamtlicher Vorsitzender, vermutlich der Bürgermeister oder ein Richter ) zu übergeben waren. Nach Auswertung traf der Schöffenrat dann unter dem 28. August 1828 folgende Entscheidung:

1. Eine Verpachtung auf 99 Jahre scheint angebracht und soll durch einen Notar wahrgenommen werden. Die bisherige jährliche Pacht drei Maltern Korn soll in einen Geldwert von 15 Thalern umgewandelt werden. Außerdem sollen die baulichen Instandsetzungen vom Pächter auf eigene Kosten binnen Jahresfrist ausgeführt werden.

2. Der Pächter kann in keinem Falle einen Nachlaß der Pacht oder Baukosten verlangen.

3. Irgendwelches fremde Eingreifen in das zur Mühle gehörende Eigentum hat der Pächter der Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

4. Alle auf der Mühle und dem dazugehörigen Eigentum bestehenden Lasten hat der Pächter allein zu tragen.

5. Die 99jährige Pacht soll mit dem 01. Jänner 1829 beginnen.

6. Die Pacht soll jährlich zu Martini in klingenden Münzen bezahlt werden.

7. Zur Sicherheit der jährlichen Pacht ist ein Hypothek über 100 Thaler zu Gunsten der Gemeinde einzutragen.

8. Der Pächter ist verpflichtet die Gebäulichkeiten zu eigenen Lasten instand zu halten und die dazugehörigen Ländereien ebenfalls, möglichst durch Pflanzung von Obst - oder sonstigen Bäumen.

9. Eine Unterverpachtung ist untersagt.

10. Die Verpachtung soll der Genehmigung durch die Königliche Regierung unterworfen werden.

Das alles übertrafen wohl die Möglichkeiten Hommers und ging nicht so reibungslos ab, wie er es sich vermutlich vorgestellt hatte. Er und sein Bürge Heinrich Eifler, ebenfalls ein Hatzenporter, wurden nämlich 1832

wegen rückständige Zinszahlungen für Grundschulden belangt. Kläger war der damals allerorts bekannte Gutsbesitzer Franz Georg Weckbecker aus Münstermaifeld, der in der Angelegenheit finanzielle Vorleistungen erbracht hatte. Weitere Gläubiger waren außerdem Virginia Adelheid von Saigey ( ? ), Witwe des verstorbenen ehemaligen Gymnasiallehrers Johann Philipp Rahsel ( ? ) in Aachen.

Da der Pachtvertrag nicht zustande kam, stellten am 28. Juni 1837 der Hatzenporter Bürgermeister Kranz und sein Beigeordneter J.J. Probst an den Bürgermeister in Münster den Antrag, die Mühle zu versteigern.

Hiermit befaßte sich dann wiederum der Schöffenrat. Eine erste öffentliche Versteigerung erfolgte bereits am 20. Februar 1838. Erwerber wurde der Münsterer Handelsmann Viktor Binder, der 1.250 preußische Thaler nebst 18 Pfennigen Aufgeld ( Agio ) binnen 5 Jahren für die Mühle mit einem Mahlgang, zwei Ställen, Remise, Hofraum, Wiesen, Ackerland und Holzungen zu zahlen hatte.

Doch auch hier ergaben sich Komplikationen, denn am 5. April 1838 kam es zu einer zweiten Versteigerung, bei der dem Metternicher Jodokus Eberz, Ackerer, die Mühle mit Zubehör für 1575 Thaler zugesprochen wurde. Seine Frau war eine Katharina geb. Feils.

Er hat die Mühle allerdings nicht allzu lange genutzt, denn seit 1852 ist diese - wie bereits erwähnt - Eigentum der Familie Pleser.

 

Foto aus Richtung Hatzenport mit Hinweis "Gemeindsmühle "

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